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Wussten Sie das?
Meine Tochter, mein Sohn schwänzt den Unterricht, die Lehre, missachtet das Jugendschutzgesetz, entwendete mir, der Oma Geld, wurde wiederholt beim Ladendiebstahl erwischt, fährt ohne Berechtigung mit Moped, Auto, schnüffelt Gas, kommt alkoholisiert nach Hause ....Ich will mein Kind nicht weggeben, wer unterstützt mich in meinem Erziehungsauftrag?
Ansprechpartner ist die Jugendwohlfahrt an Ihrer Bezirkshauptmannschaft/Ihrem Magistrat den Sozialratgeber mit Telefonnummern können Sie unter http://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetpub/Start.jsp?pbNr=924 abrufen.

Einer Bekannten hat das Jugendamt das Kind abgenommen. Wenn ich die Jugendwohlfahrt kontaktiere habe ich Angst, dass auch mein Kind abgenommen wird.
Die Jugendwohlfahrtsbehörde hat die klare gesetzliche Vorgabe, den Erziehungs- berechtigten alle Unterstützung zu geben um das Wohl des Kindes /Jugendlichen innerhalb der eigenen Familie zu sichern. Wenn dies nicht zielführend erscheint, können die Erziehungsberechtigten durch eine "Freiwillige Vereinbarung" die Ausübung der Pflege und Erziehung an den öffentlichen Jugendwohlfahrtsträger übertragen. Der zuständige Sozialarbeiter sucht dann gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten und dem Jugendlichen nach einer geeigneten Einrichtung (z.B. Jugendwohnheim, sozialpädagogische Wohngemeinschaft, Kinderdorf, Pflegefamilie, etc.). Diese "Freiwillige Vereinbarung" kann jederzeit aufgelöst werden. Scheint das Wohl des Kindes gefährdet und stimmen die Erziehungsberechtigten einer Unterstützung durch die Jugendwohlfahrtsträger nicht zu, entscheidet das Pflegschaftsgericht bei wem das Wohl des Kindes am ehesten gesichert ist.

Stimmt es, dass man in Wegscheid eingesperrt wird oder nichts zu essen bekommt?
Nein! Das Jugendwohnheim Linz Wegscheid ist ein offenes Heim. Wir sind der Meinung, dass Sanktionen dieser Art dem Aufbau einer belastbaren und verlässlichen Beziehung zwischen Sozialpädagogen und Jugendlichen hinderlich sind und keinerlei Verhaltensänderung bewirken. Allerdings sind wir uns auch bewusst, dass in der 50 jährigen Geschichte unserer Einrichtung diese Einstellung nicht immer vorherrschend war und uns ein entsprechend negatives Image teilweise bis in die Gegenwart verfolgt. Insbesondere seit den frühen 90er Jahren wurde jedoch der sog. "Schwarzen Pädagogik" durch ständige Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte und kritisches Evaluieren der Methoden jegliche Basis im Jugendwohnheim Wegscheid entzogen.

Gibt es im JWH Wegscheid eine geschlossene Gruppe?
Nein. Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage sind Justiz bzw. Psychiatrie für geschlossene Unterbringungsformen gegen den Willen der Jugendlichen zuständig (z.B. bei Fremd- od. Selbstgefährdung)

Kann man im JWH Wegscheid eine richtige Lehre machen?
Ja. Neben der pädagogischen Betreuung in den einzelnen Gruppen, bietet das JWH den Jugendlichen daher zusätzlich die Möglichkeit, in einer der heimeigenen Werkstätten (derzeit Bäckerei, Konditorei, Malerei, Schlosserei, Tischlerei) ihre Fähigkeiten und Talente zu entdecken und zu fördern, um dann in einem dieser Bereiche eine Lehre abzuschließen bzw. eine Anlehre zu beginnen.

Wann muss man bei euch abends im Bett sein?
Da man in der Schule bzw. am Arbeitsplatz ausgeschlafen erscheinen sollte, ist vor Werktagen normalerweise um 22.00 Uhr Bettruhe. Vor arbeits- /schulfreien Tagen gibt es nach Absprache mit den Erziehern individuelle Vereinbarungen.

Gibt es Drogen im JWH Wegscheid?
Im JWH Wegscheid sind Drogen bedingungslos verboten. Leider lässt es sich jedoch nicht immer vermeiden, dass Jugendliche illegale Substanzen bzw. schädigende Rauschmittel konsumieren. In diesen Fällen versuchen wir - idealerweise gemeinsam mit dem Jugendlichen - nach Möglichkeiten zur Bearbeitung dieser Problematik.

Können Jugendliche im JWH Wegscheid auch Partnerschaften haben?
Ja. Die Auseinandersetzung und der selbstbewusste und selbstbestimmte, sensible Umgang mit Sexualität sowie mit Gefühlen wie Liebe, Zuneigung, Geborgenheit erachten wir als sehr wichtige Dimensionen der Persönlichkeitsentwicklung im Jugendalter. Das Paarleben in gemeinsamen Zimmern in den Wohngruppen ist - mit Ausnahme der Jugendfamilie - jedoch nicht vorgesehen.

Dürfen im JWH Wegscheid auch Besuche empfangen werden?
Grundsätzlich sind Besuche der Jugendlichen willkommen. Um das Gruppenleben nicht zu irritieren und den Alltag in der Gruppe koordinieren zu können bedarf dies der Absprache mit dem zuständigen Erzieher.

Welche Heimregeln gibt es?
Hausregeln:
- Ausgang an:
| Tagen, auf die ein Werktag folgt: |
Unter 16 Jahren bis 20:45h |
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Ab 16 Jahren bis 21:45h | An Tagen auf die ein arbeitsfreier Tag folgt, kann gruppenintern Ausgang gewährt werden, der pädagogisch vertretbar und mit dem Nachtdienst abgestimmt ist.
- Rauchen: Bei Jugendlichen über 16 Jahren ist das Rauchen in den dafür vorgesehenen Raucherzonen der Gruppen und im Freien geduldet. Nicht geduldet wird das Rauchen in den Schlafzimmern und im Treppenhaus.
- Sachbeschädigungen im Haus und auf dem Heimgelände sind von der Verursacherin/vom Verursacher zu ersetzen.
- Energieverbrauch: bleiben während der Heizperiode die Fenster längere Zeit geöffnet, werden die Heizkörper genauso wie nicht benötigte Beleuchtung mit der Nachtruhe abgedreht (ausgenommen die Nachtbeleuchtung). Ebenso Phono- und Fernsehgeräte ohne Zuhörerinnen/Zuhörer und Zuseherinnen/Zuseher (bitte standby vermeiden).
- Das Heimgelände ist kein Ablageplatz von Gerümpel und Unrat.
- Alkohol: Weder in die Gruppe noch im Heimgelände dürfen alkoholische Getränke mitgenommen oder getrunken werden
- Bekleidung: zweckgebundenes, persönliches Eigentum insbesondere Bekleidung und Wertsachen dürfen weder verborgt noch verkauft werden.
- Spiele um Geld sind grundsätzlich untersagt.
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände sind generell verboten.
- Grundbegrenzungen sind zu beachten.
Da bei Missachtung der Zäune diese beschädigt werden, wird ein genereller Instandhaltungsbeitrag eingehoben.
- Abstellen von Fahrzeugen: Nur in dem dafür vorgesehenen Abstellbereich.
- Besuchsregeln: Sämtliche Besucher melden sich bei den zuständigen Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen an.
- Ausgang: Jugendliche melden sich bei der Sozialpädagogin/bei dem Sozialpädagogen an und ab.
- Tierhaltung: Wird gruppenintern geregelt!
Weitere bzw. individuellere Regelungen, die jedoch mit den Hausregeln nicht im Widerspruch stehen, sind in Form der jeweiligen Gruppenregeln zu finden. Übertretungen der Regeln werden nach pädagogischen Grundsätzen bearbeitet.

Werden die Jugendlichen für ihre Tätigkeit in den Werkstätten entlohnt bzw. bekommen die Jugendlichen Taschengeld?
Jugendliche die in den Werkstätten arbeiten sind sozialversichert und erhalten Taschengeld dessen Höhe abhängig ist vom Bemühen, der Leistung und dem Sozialverhalten. Für Schüler ist ein Taschengeld von 39 €/Monat vorgesehen.

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